AGBs & Nutzungsbedingungen der Arena

Nachfolgendend findest du die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen für Besucher/Nutzer der Lasertag & Lounge Leer.

Wir heißen dich herzlich willkommen in unserer Lasertag & Lounge (Betreiber: WW Consulting GmbH, Garrelsstraße 18-20, 26789 Leer). Wir wünschen dir viel Spaß und bitten darum, dich an die Spielregeln zu halten, die wir mit dir in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden Inhalt des zwischen dir und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages. Wir bitten dich, diese sorgfältig zu lesen und zu beachten.

§1 Nutzung

Die Benutzung aller angebotenen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Besteigen oder Verändern von Hindernissen ist untersagt. Auch ist das Rennen, Rückwärtslaufen, Hinlegen oder Knien in unserer Anlage verboten, sowie die physische als auch verbale Verletzung anderer Spieler. Das Öffnen von Notausgängen ist nur bei entsprechenden Notfällen erlaubt, andernfalls drohen 50,00 € Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige. Bis sich die Augen an die Dunkelheit in unserer Arena gewöhnt haben, bitten wir um größtmögliche Vorsicht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Sollten sich einige Mitspieler nicht an die oben aufgeführten Verbote halten, so behalten wir uns vor, den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arena zu räumen. Gespielt wird idealerweise in dunkler Freizeitkleidung, mit sportlichem Schuhwerk. Wir bitten dich, für die Einweisungen ca. 20-30 Minuten vor Spielbeginn anwesend zu sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder zur Verlängerung. Wir behalten uns vor verschiedene Gruppen zur gleichen Zeit spielen zu lassen.
Wir sind berechtigt, Minderjährige ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den sich ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 2 Spielgeräte

Die Spielgeräte in unserer Arena werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigungen oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollte ein Spieler ein Spielgerät schuldhaft so erheblich beschädigen, dass eine weitere ordnungsgemäße Benutzung nicht mehr möglich ist, hat der Spieler eine Schadenspauschale in Höhe von 2.000,00 € je Spielgerät zu zahlen. Ihm bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass der Schaden oder die Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer sei als die Pauschale. Weitergehende Schadensansprüche bleiben vorbehalten.

§ 3 Anweisungen

Sämtlichen Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Personen, welche gegen unsere Hausordnung oder die Anweisung des Personals verstoßen, werden unverzüglich der Arena verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, zu der es einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet ist

§ 4 Eintrittspreise

Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen angemeldete Gruppen nicht oder in verminderter Teilnehmerzahl, obwohl eine Buchung mit entsprechender Teilnehmerzahl vorliegt, so behalten wir uns die Möglichkeit vor, den Restbetrag von der Person einzufordern, die die Buchung vorgenommen hat.

§ 5 Getränkeverzehr

Unsere Getränke sind nur für den Verzehr vor Ort bestimmt. Eine Pfanderstattung oder Berechnung erfolgt nicht. Mitgebrachte Getränke dürfen in unseren Räumlichkeiten nicht verzehrt werden.

§ 6 Rauchverbot

Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Für den Fall, dass ein Nutzer unter Drogeneinfluss steht, führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Arena.

§ 7 Vorzeitige Beendigung

Wird die Nutzung der Arena vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

§ 8 Bildmaterial

Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der Anlage zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

§ 9 Gewerbliche Vertragspartner

Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann nicht, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.

§ 10 Hausrecht

Die Arena-Betreiber und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Insbesondere Verstöße gegen das Rauchverbot, das unerlaubte Fertigen von Fotos innerhalb der Arena sowie Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals können zu der Erteilung eines Hausverbots führen, ohne dass ein Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung des Eintrittsgeldes besteht.

§ 11 Haftung

1. Wir, die Lasertag & Lounge Leer haften grundsätzlich nicht für Schäden der Besucher/Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lasertag & Lounge, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsmäßige Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
2. Den Besuchern/Nutzern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Lasertag & Lounge zu bringen. Von Seiten der Betreiber werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem von uns kostenlos zur Verfügung gestellten abschließbaren oder kodierten Fach begründet keinerlei Pflichten unsererseits in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

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